Für Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen jetzt möglich!
Fragen und Antworten zum Thema Enthärtungsanlagen in der Trinkwasserbehandlung finden Sie in der technischen Information der Technisch-wissenschaftliche Vereinigung figawa:
Gemeinsame Verbändeempfehlung
BTGA / figawa / ZVSHK
Laut Infoblatt zu den förderfähigen Kosten – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann ab 1. Januar 2021 der Einbau von Wasseraufbereitungsanlagen wie Enthärtungs- und Dosieranlagen sowie Heizungsbefüllstationen staatlich gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist u.a. die Installation von effizienten Wärmeerzeugern in Bestandsgebäuden.
Die Anschaffungskosten, egal ob Ersatz- oder Neuanschaffung, von Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen, die zur Effizienzsteigerung der bestehenden Warmwasserbereitung dienen, können ebenfalls in die Förderung einfließen. Darüber hinaus sind auch die Montage- und Installationskosten inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialen förderfähig.
Das heißt, der Einbau von Grünbeck-Enthärtungsanlagen – beispielsweise die Enthärter-Baureihe softliQ und Dreifach-Enthärtungsanlagen Delta-p – sowie die Dosieranlagen exaliQ und die Heizungsbefüllanlagen thermaliQ sind förderfähig.
Nicht nur Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und -baugenossenschaften können von diesem aktuellen Programm profitieren, sondern beispielsweise auch freiberuflich Tätige, Kommunen und Unternehmen.
dem Punkt 3.6.4 "Wärmeverteilung und Wärmeübergabe" und 3.6.5 "Warmwasserbereitung" im Infoblatt der BAFA
Elektronisches Antragsformular zur Beantragung der Fördermittel
Allgemeines Merkblatt zur Antragsstellung