Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich ist eine ordnungsgemäß geplante und perfekt funktionierende Wassertechnik Grundlage für unbeschwertes Badevergnügen.
Bei privaten Schwimmbädern ist die Wasseraufbereitung entsprechend den Richtlinien des bsw (Bundesverband Schwimmbad & Wellness e. V.) auszulegen. Das Beckenwasser hat den allgemein gültigen Anforderungen der Hygiene zu entsprechen und soll verträglich, klar, ästhetisch und zum Baden einladend sein. Hierfür ist ein optimales Zusammenwirken der Parameter Filtration, Beckenhydraulik, Wasserpflege und Frischwasserzugabe notwendig.
Öffentliche Schwimmbäder sind nach den geltenden Normen zu planen und zu betreiben. Grundsätzlich besteht das Ziel, eine gute, gleichbleibende Beschaffenheit des Beckenwassers in Bezug auf Hygiene, Sicherheit und Ästhetik sicherzustellen und Schädigungen der menschlichen Gesundheit zu vermeiden. Die gültige Vorschrift DIN 19643 (Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser) gibt vor, welche Verfahren bei welchen Beckenarten zur Anwendung kommen und wie die Aufbereitungstechnik und das hydraulische System zu bemessen sind.