Der Eintrag und die Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen, Pseudomonaden und E.coli-Bakterien stellen Gesundheitsgefährdungen dar und sind daher in der deutschen Trinkwasserverordnung reglementiert.
Bis zur Beseitigung von betriebs- und bautechnischen Mängeln kann eine chemische Anlagendesinfektion eine geeignete Sofortmaßnahme zur kurzfristigen Herstellung eines gesundheitlich unbedenklichen Zustandes sein.
Wir verfügen über verfahrenstechnische Kompetenz, geeignete Technik und jahrelange Erfahrungen bei der chemischen Desinfektion von Trinkwasseranlagen. Zum Einsatz kommen nur gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 291 und ZVSHK-Merkblatt „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen“ empfohlene Desinfektionsmittel in den vorgegebenen Konzentrationen und Zeiten für die Einwirkdauer. Die Anlage wird erst dann zur Trinkwassernutzung wieder freigegeben, wenn nachweislich das Desinfektionsmittel wieder ausgespült ist und die Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Die gesamte Desinfektionsmaßnahme wird vorschriftsmäßig protokolliert.